Die in den USA gegründete und auch international genutzte Kryptobörse Kraken bietet neben klassischen Krypto-Spot-Trades auch Margin- und Leveraged-Trading sowie Staking- bzw. Earn-Erträge an. Aus steuerlicher Sicht kann gerade diese Kombination bei deutschen Steuerpflichtigen zu komplexeren Vorgängen führen, weil unterschiedliche Arten von Erträgen und Gewinnen getrennt zu bewerten sind.
In Deutschland unterliegen Kryptowährungen im Privatvermögen in der Regel dann einer Steuerpflicht, wenn du innerhalb eines Jahres nach Anschaffung Gewinne realisierst, zum Beispiel durch Verkauf oder Krypto-zu-Krypto-Tausch. Kurzfristige Gewinne sind steuerpflichtig, längere Haltedauern können steuerfrei bleiben und es gibt eine jährliche Freigrenze für Veräußerungsgewinne.
Ein typischer Teil der Kraken-Nutzung sind Staking-Rewards oder Earn-Erträge, die regelmäßig gutgeschrieben werden. Diese werden in Deutschland in vielen Fällen als sonstige Einkünfte behandelt und müssen zum Zeitpunkt des Zuflusses in der Steuererklärung berücksichtigt werden, wobei zusätzliche Freigrenzen gelten können.
Kraken stellt keine automatische Steuerberechnung oder Abführung für deutsche Nutzer bereit. Du bist deshalb verpflichtet, deine Transaktions- und Reward-Daten vollständig zu exportieren, zu prüfen und steuerlich korrekt zuzuordnen, bevor du sie dem Finanzamt meldest.
Die grundlegenden steuerlichen Regeln zur Haltedauer, Freigrenzen und zur Erfassung von Kapitalgewinnen und sonstigen Einkünften findest du in unserem Leitfaden Krypto-Steuern Deutschland.
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Stand: 02/2026
Bei Kraken entstehen neben klassischen Trades häufig zusätzliche Buchungen, etwa durch Margin-Trading, Finanzierungs-/Rollover-Gebühren und wiederkehrende Kosten, die in der Transaktionshistorie separat ausgewiesen werden.
Ja. Gebühren und laufende Finanzierungskosten gehören zur vollständigen Transaktionshistorie und müssen für eine korrekte steuerliche Aufbereitung mit erfasst und zugeordnet werden. Gerade bei Margin-Positionen werden diese Posten oft übersehen.
Kraken weist Staking-Rewards getrennt vom Handel aus. Diese Zuflüsse sollten steuerlich nicht mit Veräußerungsgewinnen vermischt, sondern als eigenständige Erträge dokumentiert werden.
Kraken stellt detaillierte CSV- und API-Exports bereit, nimmt jedoch keine steuerliche Einordnung nach deutschem Steuerrecht vor. Die Daten müssen daher strukturiert und kategorisiert werden, bevor sie für die Steuererklärung genutzt werden können.
👉 Rechtliche Grundlagen zu Haltedauer, Freigrenzen und zur Behandlung verschiedener Ertragsarten findest du im Leitfaden Krypto-Steuern Deutschland..
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