Bei Crypto.com entstehen steuerlich relevante Vorgänge nicht nur durch klassische Kauf- und Verkaufsgewinne, sondern auch durch zusätzliche Produktmechaniken wie Rewards, Cashback-Programme oder Staking-Erträge. Insbesondere die Art und der Zeitpunkt des Zuflusses dieser Belohnungen können Einfluss auf die steuerliche Behandlung haben und sollten gesondert betrachtet werden.
In Deutschland gilt für Kryptowährungen, dass Gewinne aus Veräußerungsgeschäften innerhalb der einjährigen Haltefrist steuerpflichtig sind, wenn sie bestimmte Freigrenzen überschreiten. Neben klassischen Verkäufen oder Tauschvorgängen zählen auch Rewards und andere Erträge in vielen Fällen zu den steuerlich relevanten Vorgängen, sobald sie zufließen – unabhängig davon, ob du sie direkt in Euro umtauschst oder nicht.
Ein häufiger Irrtum bei Crypto.com ist die Annahme, dass bspw. Cashback-Rewards oder Kartenerträge automatisch steuerfrei wären. Während klassische Cashback-Rabatte in vielen Fällen wie bei Kreditkarten als nicht steuerpflichtig gelten können, ist die Situation bei Crypto.com-Rewards komplexer, da hier Kryptowährungen als Belohnung ausgezahlt werden und dies steuerlich als Zufluss bzw. sonstige Einkünfte behandelt werden kann.
Die grundlegenden steuerlichen Regeln zur Behandlung von Kryptowährungen, Freigrenzen und zur Erfassung von Erträgen findest du in unserem Leitfaden Krypto-Steuern Deutschland.
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Stand 02/2026
Crypto.com zahlt Spending Rewards/Cashback in CRO (laut Card-Infos). Steuerlich ist die Behandlung je nach Einzelfall unterschiedlich (Rabatt vs. Einkünfte).
Crypto.com bietet Staking (On-chain Staking in der App). Solche Rewards sind in der Praxis als laufende Zuflüsse entsprechend zu dokumentieren (Datum/Asset/Betrag).
Nein. Crypto.com behält keine deutsche Steuer ein.
Plattformspezifisch sind oft: Cashback in CRO, mehrere Produktbereiche (Card/Wallet/Staking) und viele kleine Zuflüsse. Deshalb unbedingt Rewards getrennt dokumentieren/klassifizieren.
Es gilte eine Freigrenze von 1.000 €/Jahr (seit 01.01.2024).
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