Anlage KAP bei ausländischen Brokern 2026 richtig ausfüllen | tradetax

Anlage KAP & Auslandsbroker 2026

Anlage KAP bei ausländischen Brokern: So trägst du deine Erträge richtig ein

Wer Kapitalerträge über einen ausländischen Broker erzielt, muss steuerpflichtige Erträge ohne deutschen Steuerabzug grundsätzlich selbst in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Dieser Guide erklärt, wann Anlage KAP, KAP-INV oder eine andere Anlage relevant ist und welche Brokerdaten für die Erklärung benötigt werden.

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Kurzantwort: Kapitalerträge eines ausländischen Brokers, auf die keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, gehören grundsätzlich in den Bereich „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ der Anlage KAP. Für den Veranlagungszeitraum 2025 nennt ELSTER hierfür die Zeilen 18 bis 26a; ausländische Erträge wie Dividenden und Zinsen werden insbesondere in Zeile 19 erfasst. Investmenterträge aus im Ausland verwahrten Fonds oder ETFs gehören dagegen grundsätzlich in die Anlage KAP-INV. Direkt gehaltene Kryptowährungen im Privatvermögen können wiederum unter § 23 EStG fallen und gehören dann nicht allein wegen des Brokerkontos in die Anlage KAP.

Die konkreten Zeilennummern beziehen sich auf den Veranlagungszeitraum 2025. Für andere Steuerjahre muss das jeweils gültige ELSTER-Formular geprüft werden.

Anlage KAP

Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug

Steuerpflichtige Kapitalerträge, die keiner deutschen Kapitalertragsteuer unterlegen haben, müssen grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

KAP-INV

Investmentfonds und ETFs getrennt prüfen

Investmenterträge aus Investmentanteilen ohne inländischen Steuerabzug gehören grundsätzlich in die Anlage KAP-INV. Das betrifft beispielsweise im Ausland verwahrte Fondsanteile.

Produktart

Nicht jeder Brokerertrag gehört in KAP

Direkt gehaltene Kryptowährungen können im Privatvermögen anderen Regeln unterliegen. Entscheidend ist das tatsächlich gehandelte Produkt – nicht nur die Plattform.

Stand der redaktionellen Prüfung: 08.09.2026. Die genannten konkreten ELSTER-Zeilennummern beziehen sich auf den Veranlagungszeitraum 2025. Allgemeine Informationen, keine individuelle Steuerberatung.

Wann brauche ich bei einem ausländischen Broker die Anlage KAP?

§ 32d Absatz 3 EStG verpflichtet Steuerpflichtige dazu, steuerpflichtige Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben, wenn diese nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben. Genau dieser Fall kommt bei ausländischen Brokern häufig vor: Der Broker schreibt Gewinne oder Dividenden gut, führt aber keine deutsche Kapitalertragsteuer ab.

Das bedeutet nicht, dass jeder Kontovorgang eines ausländischen Brokers automatisch in die Anlage KAP gehört. Zuerst muss geklärt werden, um welche Einkunfts- und Produktart es sich handelt.

Kernfrage: Wurde ein steuerpflichtiger Kapitalertrag erzielt, auf den kein deutscher Steuerabzug erfolgt ist? Dann ist eine Erklärung über die Anlage KAP beziehungsweise bei Investmenterträgen über die KAP-INV regelmäßig zu prüfen.

Warum ist ein ausländisches Brokerkonto steuerlich anders?

Deutsche Banken und Broker übernehmen bei vielen Kapitalerträgen den Steuerabzug unmittelbar. Sie berücksichtigen dabei typischerweise den Sparer-Pauschbetrag, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt, und führen die einbehaltene Steuer an die Finanzverwaltung ab.

Ausländische Broker sind nicht automatisch in dieses deutsche Abzugssystem eingebunden. Deshalb kann der Anleger seine steuerpflichtigen Kapitalerträge selbst ermitteln und erklären müssen.

Mehr zum Grundprinzip findest du im Guide „Ausländische Broker versteuern“ .

Anlage KAP oder KAP-INV: Was ist der Unterschied?

Die beiden Anlagen haben unterschiedliche Aufgaben. Die Anlage KAP erfasst unter anderem Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Anlage KAP-INV ist speziell für Investmenterträge aus Investmentanteilen vorgesehen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Sachverhalt Typischer Bereich Wichtiger Hinweis
Gewinn aus direkt gehaltener Aktie Anlage KAP Bei fehlendem inländischen Steuerabzug
Dividende aus ausländischer Aktie Anlage KAP Bruttobetrag und anrechenbare ausländische Steuer prüfen
CFD-/Termingeschäftsergebnis Anlage KAP Derivate nicht wie den Basiswert behandeln
Investmenterträge aus im Ausland verwahrtem ETF/Fonds Anlage KAP-INV Investmentsteuerrecht und Teilfreistellung beachten
Direkt gehaltene Kryptowährung im Privatvermögen Nicht automatisch KAP Private Veräußerungsgeschäfte können relevant sein
Wichtig: Die steuerliche Einordnung richtet sich nach dem tatsächlichen Finanzprodukt. Ein ETF-CFD ist kein direkt gehaltener ETF, ein Aktien-CFD keine Aktie und ein Krypto-CFD kein direkt gehaltener Kryptowert.

Was gilt bei eToro, Capital.com, Plus500 und anderen Auslandsbrokern?

Bei internationalen Brokern können mehrere Produktarten innerhalb desselben Kontos vorkommen. Deshalb reicht es nicht, den Gesamtgewinn des Kontos als eine einzige Zahl zu betrachten.

Je nach Anbieter und Konto können unter anderem vorkommen:

  • direkt gehaltene Aktien,
  • Investmentfonds und ETFs,
  • CFDs und andere Derivate,
  • Dividenden,
  • Finanzierungs- und sonstige Zahlungen,
  • direkt gehaltene Kryptowährungen oder Krypto-Derivate.

Für die Steuererklärung müssen diese Vorgänge nach ihrer steuerlichen Kategorie getrennt aufbereitet werden. Genau deshalb ist ein Brokerkontoauszug nicht automatisch mit einer deutschen Steuerbescheinigung gleichzusetzen.

Tax Report und deutsche Steuerbescheinigung sind nicht dasselbe

Ein vom Broker bereitgestellter Tax Report kann eine wichtige Datenquelle sein. Er kann beispielsweise realisierte Ergebnisse, Dividenden oder einbehaltene Quellensteuern enthalten. Ob seine Berechnung der deutschen steuerlichen Behandlung entspricht, muss jedoch gesondert beurteilt werden.

Wo werden Aktiengewinne aus ausländischen Brokern eingetragen?

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien im Privatvermögen gehören grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Erfolgt kein deutscher Steuerabzug, werden die steuerpflichtigen Kapitalerträge im Bereich der Anlage KAP für Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug erklärt.

Für die Ermittlung des Ergebnisses sind insbesondere Anschaffungskosten, Veräußerungserlös und steuerlich zu berücksichtigende Transaktionskosten relevant.

Fremdwährung nicht vergessen

Werden Kauf und Verkauf in US-Dollar oder einer anderen Fremdwährung abgerechnet, ist der deutsche Steuerwert nicht automatisch identisch mit dem vom Broker ausgewiesenen Fremdwährungsgewinn.

§ 20 Absatz 4 EStG enthält für Kapitalerträge eine Fremdwährungsregel: Anschaffungskosten und Veräußerungspreis sind für die steuerliche Ermittlung jeweils zum maßgeblichen Zeitpunkt in Euro umzurechnen.

Wie werden ausländische Dividenden in der Anlage KAP erklärt?

Dividenden sind grundsätzlich Kapitalerträge. Bei Aktien aus dem Ausland kann zusätzlich ausländische Quellensteuer einbehalten werden.

Für die deutsche Erklärung sollte deshalb nicht nur die Nettogutschrift betrachtet werden. Relevant können sowohl die Bruttodividende als auch die einbehaltene ausländische Steuer sein.

Kann ausländische Quellensteuer angerechnet werden?

§ 32d Absatz 5 EStG sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung ausländischer Steuer auf ausländische Kapitalerträge vor. Die mögliche Anrechnung hängt vom konkreten Staat, der Steuerart und gegebenenfalls einem Doppelbesteuerungsabkommen ab.

ELSTER 2025: Für anrechenbare ausländische Steuer unterscheidet ELSTER nach dem konkreten Sachverhalt. Bei Kapitalerträgen im Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer werden bereits angerechnete ausländische Steuern in Zeile 40 und noch nicht angerechnete ausländische Steuern in Zeile 41 der Anlage KAP erfasst. Für anrechenbare ausländische Steuer auf Investmenterträge ohne inländischen Steuerabzug nennt ELSTER ebenfalls Zeile 41 der Anlage KAP und ausdrücklich nicht die Anlage AUS. Bei Auslandseinkünften, die nicht unter diese Kapitalertragsregeln fallen, kann die Anlage AUS dagegen gesondert relevant sein.

Wie werden CFDs und andere Derivate in der Anlage KAP behandelt?

CFDs sind derivative Finanzinstrumente. Der Anleger hält bei einem CFD grundsätzlich nicht den zugrunde liegenden Basiswert selbst.

Das ist für die Steuererklärung entscheidend. Ein Aktien-CFD wird nicht allein deshalb wie eine Aktie behandelt, weil sein Kurs von einer Aktie abhängt. Gleiches gilt für ETF-CFDs oder Krypto-CFDs.

Ergebnisse aus Termingeschäften gehören grundsätzlich zum Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei ausländischen Brokern ohne deutschen Steuerabzug ist daher die Anlage KAP relevant.

Was gilt aktuell für Verluste aus Termingeschäften?

Die frühere besondere gesetzliche Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte ist im aktuellen § 20 Absatz 6 EStG nicht mehr enthalten. Alte Ratgeber, die pauschal mit einer besonderen 20.000-Euro-Grenze für Termingeschäfte arbeiten, können daher veraltet sein.

Andere Verlustverrechnungsregeln innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen bleiben davon unberührt.

Warum gehören ausländisch verwahrte ETFs häufig in die KAP-INV?

Die Anlage KAP-INV ist für Investmenterträge vorgesehen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die ELSTER-Hilfe nennt ausdrücklich im Ausland verwahrte Investmentanteile als Beispiel.

Hier können insbesondere relevant sein:

  • Ausschüttungen,
  • Vorabpauschalen,
  • Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen,
  • Fondsart und mögliche Teilfreistellung.

Nach der ELSTER-Hilfe werden die Investmenterträge in voller Höhe vor Teilfreistellung angegeben. Die Teilfreistellung wird im Veranlagungsverfahren berücksichtigt.

ELSTER 2025 konkret: Die KAP-INV gliedert laufende Investmenterträge ohne inländischen Steuerabzug in die Zeilen 4 bis 13 und Veräußerungsgewinne beziehungsweise -verluste in die Zeilen 14 bis 28. Ausschüttungen werden in den Zeilen 4 bis 8 und Vorabpauschalen in den Zeilen 9 bis 13 erfasst. Die Investmenterträge sind nach ELSTER in voller Höhe vor Teilfreistellung anzugeben; die Teilfreistellung berücksichtigt das Finanzamt.
Nicht verwechseln: Ein CFD auf einen ETF ist kein Investmentanteil. Für einen ETF-CFD ist deshalb nicht allein wegen des Basiswerts die Anlage KAP-INV maßgeblich.

Gehören Kryptowährungen aus einem Brokerkonto in die Anlage KAP?

Nicht automatisch. Direkt gehaltene Kryptowährungen im Privatvermögen können unter die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG fallen. Dann ist die Anlage KAP nicht allein wegen des Brokerkontos die richtige Kategorie.

Anders kann es bei einem Krypto-CFD oder einem anderen derivativen Finanzinstrument aussehen. Deshalb muss zunächst geklärt werden, ob der Anleger tatsächlich den Kryptowert oder lediglich ein Derivat auf dessen Kurs gehalten hat.

Mehr dazu: Krypto-Steuern in Deutschland .

Wie werden Verluste bei ausländischen Brokern berücksichtigt?

Bei einem ausländischen Broker existieren häufig keine deutschen Verlustverrechnungstöpfe wie bei einer inländischen Bank. Gewinne und Verluste müssen daher für die Steuererklärung nachvollziehbar aufbereitet werden.

§ 20 Absatz 6 EStG enthält weiterhin unterschiedliche Regeln für Verluste aus Kapitalvermögen. Besonders wichtig ist, dass Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden können.

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, beispielsweise bei direkt gehaltenen Kryptowerten, gehören dagegen nicht in denselben Verlustverrechnungskreis wie Kapitalerträge.

Praxisfehler: Nicht alle negativen Kontobewegungen eines Brokers dürfen pauschal zu einem einzigen „steuerlichen Verlust“ zusammengezogen werden. Die Produkt- und Einkunftsart muss berücksichtigt werden.

Was passiert mit dem Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag wird auch bei erklärten Kapitalerträgen berücksichtigt. Bei einem ausländischen Broker kann jedoch häufig kein deutscher Freistellungsauftrag direkt beim Anbieter eingerichtet oder berücksichtigt werden.

Deshalb muss bei der Steuererklärung darauf geachtet werden, welcher Sparer-Pauschbetrag bereits bei anderen Banken oder Brokern genutzt wurde.

Die ELSTER-Hilfe verlangt bei Kapitalerträgen ohne inländischen Steuerabzug Angaben zum Sparer-Pauschbetrag in der Anlage KAP, sofern nicht die dort beschriebenen Ausnahmen greifen.

Wie werden USD- und andere Fremdwährungskonten für die Anlage KAP umgerechnet?

Viele internationale Broker führen Konten oder Teilkonten in US-Dollar. Für die deutsche Steuererklärung müssen steuerlich relevante Beträge in Euro ermittelt werden.

Bei Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen reicht es deshalb nicht zwingend, den vom Broker ausgewiesenen Gewinn in US-Dollar einmalig mit einem Jahresdurchschnittskurs umzurechnen.

Für die steuerliche Gewinnermittlung können die jeweiligen Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkte maßgeblich sein. Die verwendete Umrechnungsmethode sollte konsistent und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Welche Unterlagen brauche ich vom ausländischen Broker?

Je vollständiger die Transaktionshistorie, desto belastbarer lässt sich die deutsche Steuererklärung aufbereiten. Ein reiner Screenshot des Jahresgewinns ist dafür regelmäßig zu wenig.

Transaktionshistorie

Käufe, Verkäufe, Öffnungen, Schließungen, Zeitpunkte, Stückzahlen und Preise.

Ertragsdaten

Dividenden, Zinsen, sonstige Gutschriften, einbehaltene Quellensteuern und Gebühren.

Produktinformationen

Kennzeichnung, ob es sich tatsächlich um Aktie, ETF, CFD, Kryptowert oder ein anderes Instrument handelt.

Kontowährung

Währung des Kontos und der einzelnen Transaktionen sowie nachvollziehbare Umrechnungsdaten.

Jahreskontoauszug

Annual Statement, Account Statement oder vergleichbare Jahresübersicht als Kontrollgrundlage.

Tax Report

Falls vorhanden, als zusätzliche Datenquelle – aber nicht ungeprüft als deutsche Steuerbescheinigung behandeln.

Welche Zeilen der Anlage KAP sind bei Auslandsbrokern relevant?

Zeilennummern ändern sich zwischen Steuerjahren. Deshalb sollte eine SEO-Seite keine Zeilennummern ohne Bezug zum Veranlagungszeitraum als dauerhaft gültig darstellen.

Für den Veranlagungszeitraum 2025 gliedert die ELSTER-Hilfe die Anlage KAP unter anderem wie folgt:

ELSTER 2025 Sachverhalt Bedeutung bei Auslandsbrokern
Zeilen 18 bis 26a Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug Übergeordneter Bereich für entsprechende Kapitalerträge aus ausländischen Brokerkonten
Zeile 19 Ausländische Kapitalerträge ELSTER nennt insbesondere Erträge bei ausländischen Kreditinstituten, zum Beispiel Dividenden und Zinsen aus dem Ausland
Zeile 20 Gewinne aus Aktienveräußerungen Veräußerungstatbestände sind zusätzlich zum Gesamtbetrag der ausländischen Kapitalerträge gesondert auszuweisen
Zeile 21 Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften Für entsprechende positive Ergebnisse aus Derivaten und Termingeschäften
Zeile 22 Sonstige Verluste aus Kapitalvermögen Für entsprechende Veräußerungsverluste, soweit sie nicht gesondert als Aktienverluste oder in besonderen Verlustzeilen anzugeben sind
Zeile 23 Aktienveräußerungsverluste Aktienverluste werden gesondert ausgewiesen, weil sie nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden dürfen
Zeile 24 Verluste aus Termingeschäften ELSTER 2025 verlangt die gesonderte Angabe entsprechender Termingeschäftsverluste in dieser Zeile
Zeile 25 Bestimmte Forderungsausfälle und wertlose Wirtschaftsgüter Für die von ELSTER ausdrücklich beschriebenen Ausfall- und Wertlosigkeitsfälle
Zeile 17 Sparer-Pauschbetrag Bei Kapitalerträgen ohne inländischen Steuerabzug grundsätzlich mit zu berücksichtigen, soweit keine ELSTER-Ausnahme greift
Zeilen 40 / 41 Ausländische Steuer Zeile 40 für bereits angerechnete, Zeile 41 für noch nicht angerechnete ausländische Steuer im Anwendungsbereich der Anlage KAP
Anlage KAP-INV Investmenterträge ohne inländischen Steuerabzug Zum Beispiel für im Ausland verwahrte Investmentanteile; laufende Erträge und Veräußerungsergebnisse werden dort gesondert erfasst
Für die Steuererklärung 2026 beachten: „2026“ kann das Abgabejahr bezeichnen, während die Erklärung den Veranlagungszeitraum 2025 betrifft. Vor der tatsächlichen Eintragung immer das ELSTER-Formular des konkreten Steuerjahres prüfen.

Anlage KAP bei ausländischem Broker: Schritt für Schritt

1

Brokerdaten vollständig exportieren

Jahreskontoauszug, Transaktionshistorie, Dividenden und Quellensteuern sichern.

2

Produkte klassifizieren

Aktien, Fonds, ETFs, CFDs und Kryptowährungen nicht vermischen.

3

Ergebnisse nach deutscher Logik ermitteln

Realisierte Ergebnisse, Anschaffungskosten, Veräußerungswerte und Fremdwährungen aufbereiten.

4

KAP und KAP-INV trennen

Kapitalerträge und Investmenterträge der jeweils passenden Anlage zuordnen.

5

Quellensteuer und Verluste prüfen

Ausländische Steuern und Verlustkategorien nicht pauschal zusammenfassen.

6

Werte in ELSTER übertragen

Zeilen und Anlagen immer anhand des konkreten Veranlagungszeitraums auswählen.

Häufige Fehler bei der Anlage KAP für ausländische Broker

1. Nur den Netto-Jahresgewinn eintragen

Ein Brokerkonto kann unterschiedliche steuerliche Kategorien enthalten. Ein einziger Netto-Wert kann wichtige Unterschiede verdecken.

2. KAP und KAP-INV verwechseln

Im Ausland verwahrte Fonds- und ETF-Anteile können die Anlage KAP-INV erforderlich machen.

3. Krypto automatisch in KAP einordnen

Direkt gehaltene Kryptowährungen können anderen Regeln unterliegen als Krypto-CFDs.

4. Quellensteuer nur als Nettodividende erfassen

Für die Beurteilung können Bruttodividende und einbehaltene ausländische Steuer getrennt relevant sein.

5. USD-Gewinn direkt übernehmen

Die steuerliche Euro-Ermittlung kann von der einfachen Umrechnung eines Broker-Jahresgewinns abweichen.

6. Alte Verlustgrenzen ungeprüft übernehmen

Die besondere frühere Beschränkung für Verluste aus Termingeschäften ist im aktuellen § 20 Absatz 6 EStG nicht mehr enthalten.

7. Zeilennummern aus einem alten Steuerjahr verwenden

Formulare und Zeilen können sich ändern. Maßgeblich ist immer der konkrete Veranlagungszeitraum.

Wie hilft tradetax bei ausländischen Brokerdaten?

tradetax bereitet unterstützte Brokerdaten nach deutschen Steuerregeln strukturiert auf. Der Steuerbericht dient als Grundlage für die deutsche Steuererklärung und ordnet steuerlich relevante Ergebnisse den entsprechenden Bereichen zu.

Das ist besonders bei internationalen Brokerkonten hilfreich, in denen unterschiedliche Produkte, Fremdwährungen, Dividenden und Derivate zusammenkommen.

Keine Steuerberatung: Ein tradetax-Steuerbericht ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung und ist nicht automatisch eine deutsche Steuerbescheinigung einer inländischen Bank.

Häufige Fragen zur Anlage KAP bei ausländischen Brokern

Muss ich bei einem ausländischen Broker immer eine Anlage KAP abgeben?

Nicht allein aufgrund des ausländischen Brokerkontos. Entscheidend ist, ob steuerpflichtige Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug entstanden sind. Andere Produktarten können andere Anlagen erfordern.

Was ist der Unterschied zwischen KAP und KAP-INV?

Die Anlage KAP enthält unter anderem Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die KAP-INV ist für Investmenterträge aus Investmentanteilen ohne inländischen Steuerabzug vorgesehen.

Muss ich ETFs bei einem ausländischen Broker in KAP-INV eintragen?

Bei Investmenterträgen aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, ist die KAP-INV relevant. Die ELSTER-Hilfe nennt im Ausland verwahrte Investmentanteile ausdrücklich als Beispiel.

Gehören CFDs in die Anlage KAP?

CFD-Ergebnisse gehören grundsätzlich in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei einem Auslandsbroker ohne deutschen Steuerabzug ist deshalb die Anlage KAP regelmäßig relevant.

Gehört Krypto in die Anlage KAP?

Nicht automatisch. Direkt gehaltene Kryptowährungen im Privatvermögen können unter § 23 EStG fallen. Ein Krypto-CFD ist dagegen ein derivatives Finanzinstrument und steuerlich anders einzuordnen.

Muss ich ausländische Quellensteuer angeben?

Ausländische Quellensteuer kann für die deutsche Steuerberechnung relevant sein. Ob und in welchem Umfang sie anrechenbar ist, hängt vom konkreten Sachverhalt und gegebenenfalls einem Doppelbesteuerungsabkommen ab.

Welche Zeilen der Anlage KAP muss ich verwenden?

Das hängt vom Steuerjahr und vom Ertrag ab. Für den Veranlagungszeitraum 2025 führt ELSTER Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug in den Zeilen 18 bis 26a. Ausländische Erträge wie Dividenden und Zinsen werden insbesondere in Zeile 19 erfasst. Aktienveräußerungsgewinne, Termingeschäftsergebnisse und bestimmte Verluste werden zusätzlich gesondert ausgewiesen. Für andere Jahre muss das jeweils gültige Formular geprüft werden.

Reicht der Jahresauszug meines Brokers aus?

Nicht zwingend. Je nach Broker und Produkt können zusätzliche Transaktionsdaten, Fremdwährungsinformationen, Dividenden- und Quellensteuerdaten oder Produktdetails erforderlich sein.

Ist der tradetax-Steuerbericht eine Steuerbescheinigung?

Nein. Der Bericht bereitet unterstützte Brokerdaten für die deutsche Steuererklärung auf. Er ist nicht mit einer deutschen Steuerbescheinigung einer inländischen auszahlenden Stelle gleichzusetzen.

Rechts- und Informationsgrundlagen

Die steuerlichen Aussagen dieser Seite orientieren sich insbesondere an den aktuellen gesetzlichen Vorschriften und den offiziellen Ausfüllhinweisen der Finanzverwaltung.

Stand: 08.09.2026. Steuerrecht und Formulare können sich ändern. Vor Abgabe einer Steuererklärung sollten die für den jeweiligen Veranlagungszeitraum gültigen Formulare und Vorschriften geprüft werden.

Brokerdaten für die deutsche Steuererklärung aufbereiten

Statt Transaktionen, Fremdwährungen und verschiedene Produktarten manuell zusammenzuführen, kannst du unterstützte Brokerdaten mit tradetax strukturiert für die deutsche Steuererklärung aufbereiten.

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